Notfallinformation

Notfallinformation

Da in unserem Betrieb gefährliche Stoffe gelagert und umgeschlagen werden, sind wir gemäß § 3 Störfallinformationsverordnung bzw. § 14 Umweltinformationsgesetz (UIG) verpflichtet, die von einem eventuellen Industrieunfall möglicherweise betroffene Öffentlichkeit über die Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten bei einem Industrieunfall zu informieren.

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Öffentlichkeitsinformation/Notfallinformation (PDF-Dokument)